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Brandschutz

Im Ernstfall vorbereitet.

Vom externen Brandschutzbeauftragten bis zur Brandschutzhelfer-Ausbildung. Wir bringen Ihren Brandschutz auf Stand — und halten ihn dort.

Leistungen

Unsere Leistungen im Brandschutz.

Vom externen Brandschutzbeauftragten bis zur Räumungsübung: Wir übernehmen den organisatorischen Brandschutz — dokumentiert, prüfsicher und auf Ihren Betrieb zugeschnitten.

Externer Brandschutzbeauftragter

Wir übernehmen die Rolle des Brandschutzbeauftragten nach DGUV Information 205-003 – inklusive Jahresbericht und Beratung der Geschäftsführung.

Brandschutzhelfer-Ausbildung

Theorie und praktische Löschübung nach ASR A2.2. In der Regel sind 5 % der Beschäftigten auszubilden – wir schulen bei Ihnen vor Ort oder bei uns.

Brandschutzordnung

Erstellung und Pflege der Brandschutzordnung nach DIN 14096 (Teile A, B und C) – abgestimmt auf Ihre Betriebsabläufe.

Flucht- & Rettungspläne

Aktuelle Flucht- und Rettungswegpläne nach DIN ISO 23601, gut lesbar platziert und regelmäßig überprüft.

Räumungsübungen

Planung, Durchführung und Auswertung von Evakuierungsübungen – inklusive Ausbildung Ihrer Evakuierungshelfer.

Begehungen & Dokumentation

Regelmäßige Brandschutzbegehungen mit Mängelliste, Maßnahmenvorschlag und revisionssicherer Dokumentation.

Pflichten

Ihre Pflichten — kurz erklärt.

Brandschutz ist keine Kür. Diese Anforderungen treffen die meisten Betriebe — unabhängig von Größe und Branche.

Notfallmaßnahmen organisieren

Jeder Arbeitgeber muss Maßnahmen zur Brandbekämpfung und Evakuierung treffen und Beschäftigte benennen, die diese Aufgaben übernehmen (§ 10 ArbSchG).

Brandgefährdung beurteilen

Die Brandgefährdung gehört in die Gefährdungsbeurteilung. Aus ihr ergibt sich, welche Schutzmaßnahmen, Löscheinrichtungen und Helfer Ihr Betrieb tatsächlich braucht.

Brandschutzhelfer benennen

Bei normaler Brandgefährdung gilt ein Anteil von 5 % der Beschäftigten als ausreichend (ASR A2.2). Schichtbetrieb, Urlaubszeiten oder höhere Gefährdung können mehr erfordern.

Brandschutzordnung erstellen

Wo eine Brandschutzordnung gefordert ist — durch Behörde, Versicherer oder die Gefährdungsbeurteilung —, gliedert sie sich nach DIN 14096 in Teil A (Aushang), Teil B (Beschäftigte ohne besondere Brandschutzaufgaben) und Teil C (Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben).

Flucht- und Rettungswege ausweisen

Wo Lage, Ausdehnung oder Nutzung der Arbeitsstätte es erfordern, sind Flucht- und Rettungspläne nötig — gestaltet nach DIN ISO 23601 und aktuell gehalten (ASR A2.3).

Unterweisen und üben

Beschäftigte werden vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens jährlich unterwiesen (DGUV Vorschrift 1). Wo ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich ist, gehören Räumungsübungen in angemessenen Abständen dazu.

Welche Pflichten in welchem Umfang gelten, hängt von Gebäude, Nutzung und Gefährdung ab. Wir klären das im Rahmen der Begehung — gemeinsam mit Ihnen.

Unser Vorgehen

So bringen wir Ihren Brandschutz auf Stand.

01

Bestandsaufnahme & Begehung

Wir gehen mit Ihnen durch den Betrieb, sichten vorhandene Unterlagen und erfassen, was an Brandschutzorganisation bereits steht — und was fehlt.

02

Gefährdungsbeurteilung & Konzept

Wir ermitteln die Brandgefährdung Ihrer Arbeitsbereiche, leiten die notwendigen Maßnahmen ab und legen fest, welche Dokumente, Pläne und Rollen Ihr Betrieb braucht.

03

Umsetzung & Schulung

Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungspläne, Bestellung und Ausbildung der Brandschutz- und Evakuierungshelfer: Wir setzen die Maßnahmen gemeinsam mit Ihnen um.

04

Übung & laufende Betreuung

Räumungsübung, Auswertung, regelmäßige Begehungen und Jahresbericht — damit Brandschutz nicht mit einem Ordner im Regal endet.

Ausbildung

Brandschutzhelfer ausbilden.

Wer im Ernstfall zum Feuerlöscher greift, sollte das vorher einmal getan haben. Deshalb besteht die Brandschutzhelfer-Ausbildung nach ASR A2.2 aus zwei Teilen: einer theoretischen Unterweisung und einer praktischen Löschübung.

Der Umfang richtet sich nach Größe und Brandgefährdung Ihres Betriebs. Wir stimmen die Inhalte auf Ihre Arbeitsbereiche ab — vom Büro über die Werkstatt bis zum Lager — und bilden auf Wunsch im gleichen Zug Ihre Evakuierungshelfer aus.

Theorie und Löschübung

Grundlagen des Brandschutzes, betriebliche Brandgefahren und Verhalten im Brandfall — dazu die praktische Übung am Feuerlöscher.

Richtwert 5 % der Beschäftigten

Bei normaler Brandgefährdung nennt die ASR A2.2 diesen Anteil als ausreichend. Wie viele es in Ihrem Betrieb sind, klären wir vorab.

Inhouse oder bei uns

Wir schulen in Ihrem Betrieb an den echten Arbeitsplätzen — oder in unserer Schulungsstätte in Dresden, direkt am Flughafen.

Regelmäßig auffrischen

Die DGUV Information 205-023 empfiehlt, die Ausbildung im Abstand von drei bis fünf Jahren zu wiederholen.

Beratung anfragen

Brandschutz, der im Ernstfall trägt.

Sprechen Sie mit Mike Muskalik über Ihren Betrieb — von der ersten Begehung bis zur laufenden Betreuung. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden zurück.

Mike Muskalik

Mike Muskalik

Projektleiter Brandschutz