Arbeitssicherheitsunterweisung gemäß § 10 & 12 ArbSchG
Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls

Das lernen Sie
- Warum Mitarbeiter unterweisen?
- Arbeitssicherheit, was ist das?
- Allgemeine Pflichten des Beschäftigten
- Schutz vor arbeitsbedingten Gefahren
- Duales Arbeitssicherheit-System in Deutschland
- Ihre zuständige Berufsgenossenschaft
- Unfallentschädigung durch den Unfallversicherungsträger (Arbeits- und Wegeunfall sowie Berufskrankheit)
- Genuss von Alkohol und Drogen
- Zeiträume nach einem Arbeitsunfall
- Pflichten des Arbeitnehmers nach DGUV V23 "Grundsätze der Prävention"
- Erste Hilfe (Verbandbuch)
- Verhalten bei Unfällen