ASA/ BGM-Sitzung
Stellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft) Bestellung: Der Unternehmer oder die Gesamtleitung (bei Organisationen, Verwaltungsbehörden) ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft) schriftlich zu bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung der Belange von Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb erforderlich ist. Geregelt wird diese Anforderung in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" des jeweiligen gewerblichen Unfallversicherungsträgers (Berufsgenossenscha
